Leinenpflicht für Hundehalter von April bis Ende Juli
Brut-Setz- und Aufzuchtzeit diverser Wildtiere
Nach dem Aargauischen Gesetz müssen Hunde vom 1. April bis zum 30. Juni
im Wald (auch auf den Wegen), sowie am Waldrand an der Leine geführt werden.
Diese erlassene Leinenpflicht dient den frei lebenden Tieren zum ungestörten Brüten, „Setzen“ und Aufziehen ihrer Nachkommen.
Alle Hundehalter sind somit verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde nicht streunen oder wildern.
Bitte haltet euch an diese Regelung. Die Wildtiere werden es euch danken!
Nicht nur das Jagen, sondern bereits das Hochscheuchen kann bei Wildtieren erheblichen Stress auslösen und sie in Gefahr bringen.

Im Anhang findet ihr den Auszug aus dem Jagdgesetz unter: Arten- und Lebensraumschutz, § 21.
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