Aktuelles
03.05.2010
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Die häufigsten Fragen zum obligatorischen SKN-Kurs

Antworten zu den häufigsten Fragen betreffs des SKN von Seiten des BVet
Lesen sie hier
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07.04.2010
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Verbot von Pitbulls

Die SKG und der Schweiter Tierschutz / STS nehmen erneut Stellung zur parlamentarischen Initiative Kohler:
"Verbot von Pitbulls in der Schweiz"
Hier das Schreiben an den Ständerat als pdf
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06.04.2010
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Es ist kaum zu glauben, wie können Menschen nur so handeln!
Tierschutzgesetzgebung verhöhnt:
Hund mit Messer kastriert

Täterin erhält Busse in Höhe von 300 Franken!
Lesen sie hier den Bericht des Schweizer Tierschutzes STS
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01.12.2009
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Hundefachmesse 2010

Bereits zum 7. Mal findet vom 5. Bis 7. Februar in Winterthur die Schweizer Hundefachmesse statt.
Dieses Jahr steht das Sonderthema Hunde im öffentlichen Dienst auf dem Programm. Neben dem Armeehundewesen des VBS sowie den Diensthunden des Grenzwachtkorps und der Kantonspolizei Zürich werden gleich drei grosse, kompetente Einsatzorganisationen an der HUND|2010 anwesend sein und mit Informationsständen und Präsentationen im Begleitprogramm aufwarten.
Weitere Infos unter: www.hundemesse.ch |
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| 30.11.2009 |
Ann Bachmanns Hund spürt gezielt Igel auf.

Diese können so gerettet werden, sei es vor Bauarbeiten, oder aber auch vor dem nun drohenden Wintereinbruch.
Mehr dazu in folgenden Artikeln:
Mein Hund rettet
bedrohte Igel
Jay, der Schnüffler
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10.07.2009
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Aargau verschärft Hundegesetz - nationale Lösung nicht abgewartet

Die Aargauer Regierung will das kantonale Hundegesetz verschärfen. Halter von potenziell gefährlichen Hunden sollen künftig eine Ausbildung absolvieren und eine Prüfung ablegen müssen. Dem Regierungsrat dauert es zu lang, eine Lösung auf Bundesebene abzuwarten.
Der Aargauer Vorschalg geht vor allem in der Prävention und bei der Ausbildung der Hundehalter weiter als die nationalrätliche Fassung, wie die Aargauer Staatskanzlei mitteilte. Der Aargau will die Hundehalter in die Pflicht nehmen.
Eine kantonale Halteberechtigung soll sicherstellen, dass nur noch genügend ausgebildete Personen einen Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial halten können. Auf das Verbot von Rassen wird verzichtet.
Weil der kantonale Erlass mit dem nationalrätlichen Entwurf vereinbar sei, will die Regierung die Bundeslösung nicht abwarten. Zum einen sei das aus dem Jahr 1871 stammende Hundegesetz überholt, zum anderen habe der Schutz der Bevölkerung Priorität.
Im Kanton Zürich hat das Stimmvolk im vergangenen November ein strengeres Hundegesetz mit über 60 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. Vier Rassenhundeklubs und weitere Hundehalter haben jedoch beim Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde dagegen eingereicht.
Das Verbot bestimmter Hunderassen verstosse gegen die in der Verfassung verankerten Grundrechte, argumentierten die Kläger. Im Kanton Genf nahm das Stimmvolk im Februar 2008 eine Initiative zum Verbot von Kampfhunden mit 90 Prozent Ja-Stimmen an.
Die Kantone Thurgau, Schaffhausen und Tessin haben eine Bewilligungspflicht für gefährlichen Rassen eingeführt. Auf Bundesebene hat der Nationalrat ein Hundegesetz Anfangs Juni verabschiedet. Der Ständerat befasst sich frühestens in der Wintersession damit.
Quelle: AZ vom 10.07.09 |
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10.07.2009
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Die Regierung zeigt Zähne
Zum Halten bestimmter Hunde soll es in Zukunft eine Lizenz brauchen. Der Regierungsrat hält am Plan fest, ein kantonales Hundegesetz zu erlassen. Es soll weiter gehen als die sich abzeichnende Bundeslösung.
Urs Moser

Nach dem tragischen Vorfall im zürcherischenOberglatt, bei dem ein Kind von Pitbulls zu Tode gebissen wurde, war man sich im Prinzip einig: Es besteht Handlungsbedarf, um die Bevölkerung besser vor gefährlichen Hunden zu schützen.
Das war im Dezember 2005. Seither tobte eine Auseinandersetzung, auf welchem Weg und auf welcher Ebene dieses Ziel zu erreichen ist. Braucht es eine eidgenössische Lösung oder sollen die Kantone neue Hundegesetze erlassen? Sollen bestimmte Hunderassen ganz verboten werden oder geht die Gefahr eigentlich gar nie vom Hund selber, sondern immer vom Hundehalter aus?
Die Kampfhunde-Lizenz
Obwohl es inzwischen so aussieht, dass sich das eidgenössische Parlament auf eine Bundeslösung einigen wird, hält die Aargauer Regierung am Plan für ein neues kantonales Hundegesetz fest. Gestern veröffentlichte sie ihre Botschaft an den Grossen Rat. Das Gesetz geht weiter als die voraussichtliche Bundeslösung (vgl. Box: Warten auf den Bund). Es soll künftig eine Bewilligung brauchen, um bestimmte Hunde «mit erhöhtem Gefährdungspotenzial» zu halten. Der Begriff «Bewilligung» wurde zwar durch «Berechtigung» ersetzt, aber das hat nichts mit den Einwänden gegen eine neue Hundehalterlizenz zu tun: Es soll lediglich der Eindruck vermieden werden, mit einer amtlichen Bewilligung übernehme der Kanton die Verantwortung oder werde haftpflichtig, wenn trotzdem ein Unfall mit einem Hund passiert.
In einem Parlamentarischen Vorstoss wurde zwar auch ein Pitbullverbot gefordert, ein Verbot bestimmter Hunderassen steht für die Regierung aber nicht zur Diskussion. Das Gesetz spricht auch nicht von Hunderassen, sondern von «Rassetypen». Für welche Hunde konkret es in Zukunft eine Halterlizenz brauchen soll, ist nicht definiert. Es soll in die Kompetenz des Regierungsrats gelegt werden, die entsprechende Rassentypenliste zu erstellen. Anhaltspunkte dürften die in anderen Kantonen bereits getroffenen Regelungen liefern (vgl. Box: Lösungen der Kantone).
Strenge Bedingungen
Wer im Kanton Aargau einen Pitbull oder Rottweiler halten will, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Dazu kommt eine Reihe weiterer Anforderungen: Bei Vorstrafen oder laufenden Strafuntersuchungen kann eine Halterbewilligung verweigert werden. Für eine Bewilligung haben sich Bewerber über eine ausreichende Haftpflichtversicherung ebenso auszuweisen wie über «genügend kynologische Fachkenntnisse». Wer sich einen bestimmten Hundetyp halten will, muss «aufgrund der persönlichen und finanziellen Verhältnisse Gewähr für eine artgerechte und verantwortungsvolle Haltung» bieten. Wie solche Bedingungen genau überprüft werden sollen, steht auf einem anderen Blatt.
«Auf den Hund gekommen»
Nicht zuletzt deswegen wird das Hundegesetz im Parlament keinen leichten Stand haben. «Mit der Gesetzgebung auf den Hund gekommen», wetterte gestern die FDP. Sie hatte im Grossen Rat einen Vorstoss eingereicht, der die Sistierung der Arbeiten an einem kantonalen Hundegesetz verlangt. Kommt es zu einer Bundeslösung, soll ganz darauf verzichtet werden. Fraktionschef Daniel Heller: «Es ist für mich unverständlich, dass der Bundeslösung nun so vorgegriffen wird. Es darf nicht sein, dass die Schweiz im Bereich des täglichen Lebens zunehmend unterschiedliche kantonale Regulierungen kennt.» Ein solches Vorgehen müsse entschieden verhindert werden, finden die Freisinnigen.
Ganz anders sieht das SVP-Grossrat Jürg Hunn. «Man kann nicht einfach nichts machen», sagt er. Hunn hatte in einer Motion ein Pitbull-Verbot gefordert. Mit der nun vorgeschlagenen Halterberechtigung wäre er jedoch auch einverstanden. Ein kantonales Gesetz brauche es aber. Es bestehe so oder so Handlungsbedarf für eine Anschlussgesetzgebung. Zudem könne es bis zu einer Bundeslösung noch lange dauern. Und was der Bund jetzt bringen wolle, sei nichts Neues und nichts Griffiges, da brauche es weiter reichende Bestimmungen zum Schutz vor gefährlichen Hunden. Ob das auch die Fraktionsmeinung der SVP sein wird, bleibt allerdings offen. Man hatte durchaus Sympathie für den Vorschlag der Freisinnigen gezeigt, die Kantonslösung vorerst auf Eis zu lgen.
Kein übertriebener Aktivismus
Der Regierungsrat sieht sich selbst mit seinem Vorschlag auf dem goldenen Mittelweg. Einerseits sei die Politik gefordert, die in der Öffentlichkeit vorherrschende Befindlichkit sowie die Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung ernst zu nehmen. Andererseits solle eine Überreaktion im Sinne eines übertriebenen gesetzgeberischen Aktivismus vermieden werden. Was die in Aussicht stehende Bundeslösung betrifft, gibt der Regierungsrat zu bedenken, dass diese noch lange auf sich warten lassen könnte und noch nicht einmal sicher sei, ob der Ständerat als zweite Kammer überhaupt darauf eintrete.
Quelle: AZ vom 10.07.09 |
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10.07.2009
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Warten auf den Bund
Wenige Tage nach dem Unfall im zürcherischen Oberglatt, bei dem ein Kind von Pitbulls totgebissen wurde, begann das Ringen um eine eidgenössische Lösung für einen besseren Schutz vor gefährlichen Hunden. Zuerst arbeitete eine Parlamentskommission eine Variante aus, die eine Einteilung der Hunderassen in wenig gefährlich, möglicherweise gefährlich und gefährlich vorsah. Gefährliche Hunde wären verboten gewesen. Die Lösung fiel durch, der Bundesrat präsentierte eine andere Vorlage, die sich mehr auf die Haftungsfrage konzentrierte. Dann präsentierte wieder eine Nationalratskommission einen neuen Vorschlag für ein eidgenössisches Hundegesetz. Der Nationalrat hat der Vorlage im Juni zugestimmt. Die Beratung im Ständerat ist frühestens in der Wintersession geplant. Das eidgenössische Gesetz setzt nur Mindeststandards und sieht weder ein Verbot einzelner Rassen noch eine Bewilligungspflicht zum Halten bestimmter Hunde vor. (mou)
Quelle: AZ vom 10.07.09 |
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10.07.2009
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Lösungen der Kantone
Verschiedene Kantone haben ungeachtet der Bemühungen auf eidgenössischer Ebene neue Hundegesetzgebungen erlassen. Im Wallis zum Beispiel wurden schon im Dezember 2005 zwölf Hunderassen verboten. Dagegen wurde Beschwerde geführt, aber das Bundesgericht hat das Rassenverbot nicht widerrufen. In Genf wurde eine Initiative angenommen, die ebenfalls ein Verbot von zwölf Hunderassen und eine Bewilligungspflicht für alle Hunde über 25 Kilogramm verlangt. In den Aargauer Nachbarkantonen sieht es unterschiedlich aus. Bern und Zug haben keine speziellen Hundevorschriften. Solothurn und die beiden Basel entschieden sich gegen ein Rassenverbot, kennen hingegen, wie jetzt im Aargau vorgeschlagen, eine Bewilligungspflicht für bestimmte Hunderassen. Im Kanton Zürich wiederum hat sich vergangenen Dezember das Stimmvolk für ein Verbot für Hunderassen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ausgesprochen. (mou)
Quelle: AZ vom 10.07.09 |
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10.07.2009
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Sicher nicht 26 Gesetze!
Kommentar von Roman Huber
Ist der Pitbull in Genf gefährlicher als in Luzern? Muss man die Walliser vor Rottweilern schützen und die Zürcher nicht, diese dafür vor Schäferhunden? Bald werden in der Schweiz 26 kantonale Hundegesetze darauf eine Antwort wissen.
Der Aargauer Regierungsrat versucht sich auf einem Mittelweg: Einerseits verzichtet er vernünftigerweise auf Rasseverbote (wie sie auch die Verhaltensforschung als untauglich definiert), andererseits ist er bereit, die Bevölkerung besser vor «Hunden mit Gefährdungspotenzial» zu schützen. Hierzu muss der Regierungsrat dann gleichwohl eine Rasseliste erstellen.
Wenn das Stimmvolk ein Hundegesetz wollte, würde nur eine nationale Lösung Sinn machen - zumal jeder Gemeinde das Recht zustünde, auf kommunaler Ebene die Bestimmungen zu verschärfen. Vor kurzem hat zwar der Nationalrat mit 97 zu 72 Stimmen ein eidgenössisches Hundegesetz angenommen. Ob dieses den Gang durch die kleine Kammer überstehen wird, ist noch offen.
Der Schutz und die Verantwortung gegenüber dem Tier, anderen Tieren und dem Menschen ist im neuen Tierschutzgesetz hinsichtlich Umgang, Haltung und Zucht ausreichend geregelt. Es deckt auch den Bereich der Prävention ab, denn es schreibt Kursbesuche für Hundehalter vor. Es stellt sich also einmal mehr die Frage, was ein Hundegesetz überhaupt bezwecken soll, ausser dass es dem Bürger eine Scheinsicherheit vermittelt. Eines muss man wissen: Der Fall Oberglatt wäre nie passiert, wenn die Behörden aufgrund ihres Wissens gehandelt hätten! Darum: Hier werden Gesetze konstruiert, die verantwortungsbewusste Hundehalter schikanieren und kriminalisieren, währenddessen die kleine Zahl verantwortungsloser Halter erneut durch die Maschen schlüpfen wird.
Quelle: AZ vom 10.07.09
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02.02.2009
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Eigene Meinung zum Bericht in der AZ vom 2. Februar 2009 Sachkundenachweis
Gerne möchte ich hier als vom BVET anerkannter Ausbildner für den Sachkundenachweis meine Meinung zum vorliegenden Medienbericht äussern.
Jedermann, jede Frau weiss, dass es unmöglich sein wird, nach diesem Theorie- und Praxiskurs den „perfekt gehorchenden Hund und den ausgebildeten Kynologen vor sich zu haben. Es geht hauptsächlich darum: Grundsteine zu legen, Interesse zu wecken, Motivation mit und zum Partner Hund zu fördern!
Im Bericht: Neu an der Leine der Obrigkeit nennt Harry Meister den Sachkundenachweis, Zitat: „Das Ganze ist ein grosser Unsinn“.
Harry Meister glaubt, dass die Kursteilnehmer beim Theoriekurs weder zuhören noch Gesagtes verinnerlichen. Er bemängelt, dass es keine Prüfung gibt.
Er behauptet auch die Kursteilnehmenden hätten nach den Praxisstunden die schriftliche Bestätigung, dass sie ihren -Hund im Griff- hätten im Sack. Und wenn dann nach 3 bis 4 Jahren Probleme auftauchen würden, hätten die Kursteilnehmer keinen Ansprechpartner.
Zitat: „Verrat an den Vereinen“
Harry Meister stellt somit (neue) Hundehalter als desinteressierte Hundebesitzer hin und er denunziert BVET-anerkannte Ausbildner als unfähige KursleiterInnen.
Es ist doch so, schwarze Schafe gibt es leider überall! Doch da nützen auch Prüfungen nichts. Denn gerade diese schwarzen Schafe werden nach dem Kurs bestimmt keinen Verein aufsuchen, um ihre Hunde weiter auszubilden.
Ich behaupte jedoch, dass der grösste Teil der Neuhundehalter ein grosses Interesse und vor allem viel Freude an ihrem vierbeinigen Kameraden hat und wir als Ausbildner es „in der Hand“ haben werden, wie genau die Kursteilnehmer hinhören. Wir werden es steuern, ob diese Hundehalter Folgeausbildungen mit ihren Hunden machen, ob sie sich in einen Verein eingliedern werden. Wir können das Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit dem Hund in der Gesellschaft sensibilisieren. Dafür braucht es keine Prüfungen und teure Kurse; es braucht auch nicht zwingend Vereinswesen. Die Basis wird wohl auf dem Trainingsplatz gelegt, der Alltag jedoch ist 24 Stunden „Training“.
Was es in der Ausbildung braucht, ist authentisches Verständnis für Mensch und Tier!
Der KVAK will also das Anerkennungsgesuch als Ausbildungsstätte für Ausbildner beantragen, damit auch KVAK-interne (380) Hundetrainer den Fähigkeitsausweis erhalten werden. Er verfügt auch über die nötigen Trainingsplätze.
Ich „unterstütze“ jeden Hundetrainer, jede Organisation und jeden Verein, welcher sich ehrlich und verantwortungsbewusst um den Sachkundenachweis bemüht.
Ziehen wir doch bitte alle am selben Strick!
Dieser Strick ist die Leine und die soll man ohne Druck und Aggression
und ohne Zug-Zwang anwenden!
Unsere treuen Vierbeiner werden uns danken!
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09.09.2008
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Neue Richtlinien und Bestimmungen
Heute sind die neuen Richtlinien und Bestimmungen für Hundehalter vom BVET bekannt gegeben worden.
Schritt für Schritt zu den Hundekursen
Lesen sie dazu....
Wer alles muss denn nun eine Kurs besuchen?
Obligatorische Kurse für Hundehaltende
Fragen zur obligatorischen Hundeausbildung
FAQ+Hundeausbildung
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